Allgemeine
Geschäftsbedingungen
von Bopp`s Special Things
Für den Bereich Kochkurse
mit Bopp`s CRAZY COOKS gilt:
- Den allgemein üblichen Sicherheitsbestimmungen sind
folge zu leisten.
- Dies gilt insbesondere im Umgang mit
- Messern
- heißen Blechen, Töpfen, Pfannen oder ähnlichem
- Elektrischen Geräten
- Sicherheitsbestimmungen:
i. man
darf niemals nach einem fallenden Messer greifen, sonder muss diesem
ausweichen.
ii. niemals
ein elektrisches Gerät bedienen, mit dem man noch nicht ausreichend Erfahrung
gesammelt hat.
iii. Niemals
ungeschützt heiße Bleche/Töpfe oder sonstiges anfassen.
iv. Nur
mundwarme Essensproben zu sich nehmen.
v. Niemals
elektrische Geräte ins Wasser stellen oder werfen.
vi. Den
Herd oder andere Kücheneinrichtungsgegenstände und Küchengeräte erst nach einer
Einweisung durch die/den Gastgeber/in bedienen.
- Bopp`s Special Things übernimmt keinerlei Haftung
für Verletzungen, die sich die Kunden/Teilnehmer während und/oder nach
einem Kochkurs zufügen.
- Bopp`s Special Things übernimmt keinerlei Haftung
für Beschädigungen an Kleidung und/oder Eigentum der Teilnehmer und des
Kunden.
- Bopp`s Special Things übernimmt keine Haftung für
Beschädigungen an Küche, Haus und Eigentum der ausrichtenden Person.
- Verletzungen sind sofort dem/der Kochlehrer/in zu
melden, und es sollte umgehend ein Arzt konsultiert werden.
- Nach der Teilnahme an einem Kurs kann keine
Rückerstattung der gezahlten Teilnehmergebühr gefordert werden, da der
Vertrag von Seiten Bopp`s Special Things erfüllt wurde. Nicht gefallen des
Gerichtes, oder nicht beherrschen des Gezeigten ist kein Grund zur
Beanstandung.
- Bopp`s Special Things gibt keinerlei Garantien,
dass das vorgestellte Gericht auch nachher beherrscht wird. Es wird nur
vermittelt, das die Teilnehmer befähigt sind das Gericht in eigener Regie
zu kochen, ob es geling oder nicht häng von der Fähigkeit der kochenden
Person ab.
- Es werden weiterhin keine Garantien für das
Gelingen des Gerichtes bei Nachkochen des selbigen gegeben, da dies erst
nach genügend Praxis gewährleistet ist.
- Die Kursgebühr ist jeweils im Voraus zu entrichten.
Für den Bereich
Mietkochservice
von Bopp`s CRAZY COOKS gilt:
- Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der
Dienstleistung durch Rechnungslegung.
- Der/die Kunde/Kundin muss Beanstandungen
unmittelbar aussprechen.
- Beanstandungen im nachhinein können nicht
berücksichtigt werden, wenn sie am Ereignisstag bekannt waren.
- Geleistete Arbeit muss bezahlt werden.
- Von Vereinbarungen, die im Vorfeld getroffen
wurden, was Uhrzeit und/oder Dauer des Auftrages betrifft kann nicht
abgewichen werden.
Für den Bereich der
Jobvermittlung gilt:
- Garantien
Bopp`s Special Things gibt keine Garantien für den Erfolg der
Vermittlung.
- Haftung
Bopp`s Special
Things übernimmt keinerlei Haftung für die Rechtmäßigkeit der Verträge zwischen
Jobanbieter und Jobannehmer.
Bopp`s Special
Things weißt ausdrücklich darauf hin, das Jobanbieter und Jobannehmer die
Vorschriften der Arbeits- und Sozialgesetze einhalten müssen.
- Registrieren
Es kann sich
jeder bei Bopp`s Special Things auf der Homepage www.Bopp-Special.de
anmelden.
Mit welchem
Status der User bei Bopp`s Special Things agiert, ob als Jobsuchender, Jobanbietender oder Freund
kann der User selbst beim Anmelden entscheiden.
Jobanbietende
bekommen dann den Vertrag mit Bopp`s Special Things zugesendet, dieser muss den
Vertrag nach Unterzeichnung auf dem Postweg an Bopp`s Special Things senden..
Möchte sich
ein Jobsuchender als Fachkraft registrieren lassen, dann muss er seinen
Gesellenbrief, oder eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie nachweisen.
Er wird dann
zuerst als normaler Jobsuchender eingestuft. Nach nachweiß seiner Kenntnisse
wird er im Suchregister als Fachkraft geführt.
Bopp`s Special
Things kann die Echtheit der vorgelegten Unterlagen nicht garantieren, und
übernimmt keine Haftung.
Wenn ein User
den Status Freund möchte, dann wird dieser Bereich erst nach einer Überprüfung
freigegeben.
- Status
Ein User kann
sowohl den Status Jobsuchender, Jobanbietender als auch den Status Freund
haben, sie schließen sich nicht gegenseitig aus.
- Laufende
Kosten
Für den
Jobsuchenden entstehen keine Kosten.
Für den
Jobanbietenden entstehen folgende Kosten:
-
Jahresbeitrag (siehe Punkt 22)
-
Bearbeitungsgebühren (siehe Punkt 22)
-
Kosten für die versendeten SMS (siehe Punkt 23)
-
Versendete Emails sind kostenfrei
- Jahresbeitrag
der
Jahresbeitrag richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und kann in
verschiedener Art und weise entrichtet werden:
1. Der Beitrag
wird am 1.1 des Jahres für das laufende Jahr im Voraus entrichtet, dann fallen
keine Bearbeitungsgebühren an, und der Kunde kann 2% Skonto abziehen.
Sollte das
Vertragsverhältnis im Laufe des 1. Halbjahres gekündigt werden, so erhält der
Kunde 50% des Jahres Beitrages zurück.
Bopp`s Special
Things garantiert dies, auf ausdrücklichen Wunsch, durch eine Bankbürgschaft
bei der Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG..
2. Der Kunde
kann ¼ jährlich im Voraus den 25% des Jahresbeitrages entrichten, hierbei
fallen allerdings Bearbeitungsgebühren in Höhe von 3,50 € je Quartal an.
3. Der Betrag
wird in 12 Monatsraten entrichtet, hierbei fallen monatlich 3,50€ Bearbeitungsgebühren an.
- Kosten für
die SMS
Die kosten für
SMS im Rahmen eines Jobangebotes müssen vom Jobanbieter getragen werden.
Der Preis pro
versendete SMS richtet sich nach der aktuellen Preisliste, oder kann mit dem
Guthaben auf dem SMS Guthabenkonto (siehe Punkt 25) verrechnet werden.
- Guthabenkonto
Sollte das
Konto des Jobanbietenden ein positives
Guthaben aufweisen, oder der Jobanbietende auf dem SMS Guthabenkonto (siehe §
9) noch kostenfreie SMS zu Verfügung haben, so werden dies zuerst verrechnet.
Sollte das
Konto eines Jobsuchenden durch werben von weiteren Mitgliedern ein Guthaben
aufweißen, dann wird dies auf das Konto des Users überwiesen, sobald der
Kontostand 5,00€ erreicht bzw. übersteigt, spätestens aber am 31.12. des
Jahres.
Sollte der
User beim Anmelden kein Konto angegeben haben, wird er von Bopp`s Special
Things dazu aufgefordert, gibt der User bis zum 31.12 des Jahres kein Konto an,
so verfallen seine Ansprüche.
- SMS
Guthabenkonto
Sollte sich
ein Jobsuchender mit dem speziellen PIN eines Jobanbieters auf der Homepage von
Bopp`s Special Things anmelden, bekommt der Jobanbietende eine kostenfrei SMS
auf seinem SMS Guthabenkonto gutgeschrieben. Diese wird dann beim nächsten
Jobangebot und den damit verbundenen Kosten für SMS verrechnet.
- Mitfahrzentrale
Die
Mitfahrzentrale ist für die Jobsuchenden kostenfrei.
Jeder, der
sich bei Bopp`s Special Things angemeldet hat, kann sich als Fahrer anbieten,
oder eine
Mitfahrgelegenheit suchen.
Bopp`s Special
Things gibt keine Garantien und übernimmt keine Haftung für den Erfolg der
Suche.
Bopp`s Special
Things weißt darauf hin, dass nur geübte Fahrer, die eine
Insassenunfallversicherung
abgeschlossen haben, sich als Fahrer anbieten dürfen
- Probezeit
Die
zweimonatige Probezeit beginnt mit dem Anmelden bei Bopp`s Special Things.
Erfolgt eine
Kündigung während der Probezeit, so wird dem Jobanbietenden von Bopp`s Special
Things seine bezahlte Jahresgebühr unter Abzug von 2 Monatsgebühren, und unter
Verrechnung der Kosten, die durch versendete SMS entstanden sind ausbezahlt.
Es besteht ein
Sonderkündigungsrecht (siehe Punkt 30).
- Rechnungslegung
Die
entstandenen Kosten werden dem Kunden am Ende des Monates in Rechnung gestellt,
sobald der Rechnungsbetrag 10,00 €
erreicht bzw. übersteigt.
Sollte der
Rechnungsbetrag geringer als 10,00 € sein, so wird der Betrag mit der Rechnung
des folgenden Monates verrechnet.
Eine
Rechnungsstellung erfolgt aber in jedem Fall, zum Ende eines jeden Quartals.
Rechnungen
sind mit Ausnahme des Jahresbeitragen (siehe §6 Möglichkeit 1) immer zahlbar
innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge.
- Kündigung
Jobanbieter
und Bopp`s Special Things als Vertragspartner, können den Vertrag mit einer
vierwöchigen Frist zum Monatsende kündigen.
Der
Jobsuchende kann sich jederzeit ohne Kosten abmelden. Mit der Abmeldung werden
seine Daten gelöscht.
Bopp`s Special
Things behält sich das Recht vor, Jobsuchende, die sich nicht an die AGBs
halten oder die negativ auffallen von der Vermittlung auszuschließen.
- Sonderkündigungsrecht
Ein
Sonderkündigungsrecht besteht während der 2 monatigen Probezeit, die
Kündigungsfrist in diesem Fall beträgt zwei Wochen zum Monatsende.
Für die Geschäftsbereiche:
Bopp`s Crazy Cooks, Mietkochservice,
Jobvermittlung wird allgemein vereinbart:
- An Veranstaltungen von Bopp`s Special Things können
nur unbeschränkt Geschäftsfähige Personen teilnehmen, die mindesten 18
Jahre alt sind.
- Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, müssen eine Teilnahmeerlaubnis mit Unterschrift des
Erziehungsberechtigten vorlegen.
- Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungseingang, ohne Abzüge.
- Salvatorische Klausel
Sollte ein Punkt der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so wird die
Gültigkeit der sonstigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die ungültige
Bedingung ist so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der beabsichtigte Zweck
durch die Ergänzung oder Ersetzung der ungültigen Bestimmung erreicht wird.
- Als Gerichtsstand wird Heilbronn vereinbart.